Anerkennung von Berufsabschlüssen

Anerkennung von Hochschulabschlüssen

Wenn Sie ein Hochschulstudium von 4 bis 5 Jahren absolviert haben, beraten wir Sie während des gesamten Anerkennungsprozesses, damit Sie Ihren Beruf in Deutschland ausüben können.

Reglementierte Berufe

Für reglementierte Berufe ist der Berufsabschluss besonders geschützt. Wenn Sie einen reglementierten Beruf studiert haben, müssen Sie Ihr Diplom in Deutschland anerkennen lassen, um Ihren Beruf ausüben zu dürfen. Zu den reglementierten Berufen in Deutschland gehören unter anderem Ärzte, das gesamte Gesundheitswesen sowie Lehrer.
Was passiert, wenn Ihre Qualifikation nicht vollständig anerkannt wird? In diesem Fall legt die zuständige Behörde eine Ausgleichsmaßnahme fest, mit der Sie die wesentlichen Unterschiede ausgleichen können. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich abschließen, wird die Gleichwertigkeit erklärt.

Nicht reglementierte Berufe

Wenn Sie in einem Nicht-EU-Land einen nicht reglementierten Beruf studiert haben, ist die Anerkennung Ihrer akademischen Qualifikationen in Deutschland eine Voraussetzung für die Beantragung eines Arbeitsvisums oder eines Visums zur Arbeitssuche in Deutschland.

Unser Beratungsservice umfasst:

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Erfahrungsbericht

Eugenio Etcheverry

Argentinischer Elektromechanikingenieur in Deutschland

Er führte mit PABerater das Verfahren zur Anerkennung seines Hochschulabschlusses sowie alle weiteren Formalitäten durch und genießt nun das Leben in Deutschland, wo er in seinem Beruf arbeitet und bei seiner Familie ist.

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Als Fachkraft in Deutschland leben und arbeiten ist möglich!

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen bedeutet, dass Ihre ausländischen Qualifikationen mit einem deutschen Beruf vergleichbar sind. Zum Beispiel: Wenn Sie eine Ausbildung als Elektroniker abgeschlossen haben, sind Ihre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit denen eines Elektrotechnikers in Deutschland vergleichbar.

Sie werden auch „reglementierte Berufe“ genannt, in denen Fachkräfte bestimmte spezifische oder technische Qualifikationen nachweisen müssen, um den Beruf in Deutschland auszuüben. Beispiele: Ärzte, Lehrer oder Architekten. Wenn Sie eine teilweise Anerkennung Ihrer Qualifikationen erhalten, aber fachliche, praktische oder sprachliche Defizite ausgleichen müssen, um die volle Anerkennung zu erreichen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um Ihr Verfahren im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme abzuschließen. Dafür benötigen Sie in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 und müssen Ihren Aufenthalt in Deutschland finanzieren können.

Das Alter ist kein Problem, es gibt keine Altersgrenze.